Urkunde oder Urteil?
Je nach Land wird eine Scheidung durch eine kurze Urkunde oder durch ein mehrseitiges Gerichtsurteil nachgewiesen. Kurze Urkunden gelten als Standarddokument, Urteile werden nach Umfang kalkuliert.
Für die Anerkennung ausländischer Scheidungen kann in Deutschland zusätzlich ein eigenes Verfahren erforderlich sein. Dazu informiert Sie das Standesamt oder die zuständige Landesjustizverwaltung.
Das sollten Sie bereithalten
- Vollständiges Urteil bzw. vollständige Urkunde
- Rechtskraftvermerk, falls vorhanden
- Namen laut Reisepass
Scheidungsurkunde übersetzen – nach Sprache
Häufige Fragen: Scheidungsurkunde übersetzen
Muss das ganze Urteil übersetzt werden?
Behörden verlangen in der Regel die vollständige Übersetzung inklusive Rechtskraftvermerk. Auszüge reichen meist nicht aus.
Kann ich das Dokument schon jetzt übersetzen lassen?
Noch nicht. Das Übersetzungshaus Meidinger befindet sich im Aufbau. Mit einer kostenlosen Registrierung sichern Sie sich den Zugang zum geplanten Service.